Maskenpflicht für Besucher gilt weiterhin
Liebe BewohnerInnen, Angehörige, BesucherInnen und MitarbeiterInnen,
»Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber sie hat Ihren Schrecken verloren!« Bessere Worte hätte das Bundesgesundheitsministerium für das Ende vieler Corona-Beschränkungen zum 01. März nicht finden können. Viele Test- und Maskenpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits-und Pflegeeinrichtungen enden zu diesem Datum.
Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und PflegeheimbesucherInnen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wir sind sicher, dass diese letzte verbliebene und vergleichsweise kleine Einschränkung den Schutz unserer besonders »verwundbaren« Bewohner wert sein sollte. Wir bitten Sie daher auf das Tragen der Masken zu achten. Aber sicher auch nicht mehr lange; der Gesetzgeber hat angekündigt, diese Maskenpflicht nur noch begrenzt aufrechterhalten zu wollen.
Falls Sie als Angehörige oder Freunde unserer Bewohner vor einem geplanten Besuch Fragen zum Thema Corona haben, rufen Sie uns gerne an. Telefon: 04101 84260.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Seniorenwohnpark Bauernmühle