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Über die Bauernmühle

Fragen & Antworten

Möglicherweise haben Sie viele Fragen zum Leben im Seniorenwohnpark Bauernmühle. Die häufigsten Fragen beantworten wir für Sie hier.

Ihre Fragen zum Aufenthalt

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  • Werden nur Bewohner aus Pinneberg aufgenommen?

    Nein, wir nehmen selbstverständlich BewohnerInnen aus allen Regionen auf. Viele Angehörigen streben beispielsweise an, dass Ihre zu pflegenden Senioren wohnortnah eine Einrichtung finden.

  • Wie hoch sind die Heimkosten?

    Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege und Betreuung nach Pflegegrad, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Durch die unterschiedliche Größe und Ausstattung von Senioreneinrichtungen variieren die Kosten für einen Pflegeplatz. Wir informieren Sie gerne über die Kostenzusammensetzung eines Heimplatzes. 

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  • Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz?

    Der Eigenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten eines Pflegeplatzes und der Bezuschussung durch die Pflegekasse. Die Höhe der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile können Sie den Preisangaben entnehmen. 

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  • Welche Extrakosten können anfallen?

    In den Heimkosten enthalten sind: Kosten für die Unterkunft, Essen und Getränke, Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Sie sind somit rundum versorgt. Zusätzliche Kosten entstehen z. B. durch Friseurbesuche, Fußpflege, Kleidung, Körperpflegemittel sowie für besondere Aktivitäten-/Freizeitangebote oder die Ausgestaltung privater Familienfeiern etc.

    Kosten eines persönlichen Telefonanschlusses auf Ihrem Zimmer:

    • Flatrate 6,50 € pro Monat (Pauschalpreis)

    Enthalten sind:

    • Festnetzverbindungen innerhalb Europas
    • Mobilfunkverbindungen innerhalb Deutschlands (alle Netze)
  • Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?

    Sollten Sie durch ein zu geringes Haushaltseinkommen den Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz nicht selbst zahlen können, kann durch Antrag beim Sozialhilfeträger eine ergänzende Finanzierung von dort übernommen werden. Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne.

  • Was müssen meine Kinder für meinen Heimaufenthalt bezahlen?

    Seit Anfang 2020 müssen sich Kinder erst dann an den Heimkosten beteiligen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dann müssen Kinder im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten Elternunterhalt zahlen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die zuständigen Sozialämter. 

  • Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?

    Sofern Sie wissen, dass Sie in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einziehen werden, sollten Sie vorab eine Mitteilung über den Einzug an das zuständige Sozialamt machen und die Kostenübernahme prüfen lassen. Mit dem Eingang dieses Schreibens beim Sozialamt beginnt der Anspruchszeitraum. Eine rückwirkende Übernahme der Kosten ist nicht möglich. Weitere Antragsunterlagen erhalten Sie im Verlauf der Antragsstellung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung.

  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?

    Eine Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats möglich und bedarf einer schriftlichen Kündigung. 

  • Wie ist der Personalschlüssel und Fachkräfteanteil?

    Der Personalschlüssel wird von den Pflegekassen vorgegeben und für jedes Bundesland über die Landesrahmenverträge bzw. Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen geregelt. Hierin festgelegt ist auch die Höhe des Fachkräfteanteils in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es gibt regionale Unterschiede. In unseren Einrichtungen liegt der Wert bei 50%.

  • Gibt es eine Bezugspflege?

    Die Pflege und Betreuung ist eine persönliche Angelegenheit und wir möchten, dass sich unsere Bewohner bei uns wohl fühlen. Wir strukturieren den Arbeitsablauf daher so, dass einer Pflegekraft eine bestimmte Gruppe Pflegebedürftiger innerhalb einer Pflegeeinheit zugeordnet wird. Dadurch erhalten unsere Pflegekräfte einen engen Bezug zu unseren Bewohnern. Im Falle von Abwesenheitszeiten kann dieses jedoch nicht immer garantiert werden.

  • Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?

    In unserem Haus wird der Alltag der Bewohner u.a. auch durch das Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten strukturiert. Wir bieten in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Alle Aktivitäten werden durch Aushänge in den Häusern bekannt gegeben. Die Aktivitäten beinhalten auch spezielle Angebote, wie z.B. Konzerte, Lesungen oder die Stärkung der Alltagskompetenz. 

    Zu den Freizeitangeboten

  • Was wird speziell für demente Bewohner angeboten?

    In unseren Einrichtungen werden demenziell erkrankte Bewohner integrativ betreut. Die Betreuung legt einen starken Fokus auf die Stärkung der Alltagskompetenz. Gerade im Umgang mit demenzkranken Menschen ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen sehr wichtig, um aus der persönlichen Vergangenheit heraus eine individuelle und persönliche Alltagsgestaltung ermöglichen zu können.

  • Gibt es bestimmte Besuchszeiten?

    Uns ist daran gelegen, dass sich die Angehörigen unserer Bewohner einbringen und durch Ihre Anteilnahme den Pflegeheimalltag mitgestalten. Wir möchten unseren Bewohnern damit auch ermöglichen, weiterhin aktiver Bestandteil der Familie zu sein. Aus diesem Grund haben wir keine starren Öffnungszeiten.

    In der stationären Pflege sind Besuche rund um die Uhr möglich!

    Unsere Türen stehen Ihnen rund um die Uhr offen, von Montags bis Sonntags, i.d.R. von 06:00 bis 19:00 Uhr. Während dieser Zeit finden Sie im Allgemeinen immer eine unserer freundlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an unserer Rezeption vor, die Ihnen gerne behilflich sind.

    Auch außerhalb unserer offiziellen Öffnungs- und Besuchszeiten heißen wir Sie herzlich willkommen! Einfach klingeln, und wir öffnen Ihnen die Türen. Ob Tag oder Nacht, wir freuen uns darauf, Sie zu empfangen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu bieten. In den seltenen Fällen, in denen unsere Mitarbeitenden gerade in wichtigen Aufgaben vertieft sind, bitten wir um ein wenig Geduld. Ihre Zufriedenheit ist uns jedoch äußerst wichtig, und wir werden uns schnellstmöglich um Sie kümmern.

  • Ist nachts eine Betreuung der Bewohner gesichert?

    Die Pflege und Betreuung ist durch ein Drei-Schichten-System rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.

  • Wie ist die ärztliche Versorgung in der Einrichtung?

    Jeder unserer Bewohner kann seinen Arzt frei auswählen. Für Bewohner unserer Demenzstationen empfehlen wir zudem, in Abstimmung mit dem Hausarzt einen Facharzt für Psychiatrie, Gerontopsychiatrie oder Geriatrie hinzuzuziehen. Auch ihre Apotheke können unsere Bewohner frei wählen.

  • Verfügt die Einrichtung über eine eigene Küche?

    In unserer Einrichtung gibt es eine zentrale Küche, die täglich frisch gekochte Speisen anbietet. 

  • Gibt es Schonkost?

    Wir bieten verschiedene Kostformen an. Auf individuelle z.B. krankheitsbedingte Bedürfnisse wie Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten kann die Küche selbstverständlich eingehen. Darüber hinaus bieten wir auch vegetarische Speisen an. Sollten Sie eine vegane Ernährung bevorzugen, fragen Sie entsprechende Menüs bitte bei uns an.

  • Können Möbel mitgebracht werden?

    Die Zimmer sind mit Einbauschrank bzw. Schrank, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage, Telefon- und Fernsehanschluss (Kabel) ausgestattet. Gerne können Sie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eigene Möbel und Gegenstände mitbringen. Jedes Zimmer hat ein eigenes barrierefreies Bad mit Waschbecken, Dusche und WC.

  • Was muss ich bei der Aufnahme in ein Heim noch veranlassen?

    Sie müssen Ihre aktuelle Wohnung kündigen, sofern eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist. Sie melden sich beim Einwohnermeldeamt um und stellen einen Nachsendeauftrag für die Post. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei der Bank müssen Sie ggf. ändern oder kündigen.

  • Erhalte ich Pflegewohngeld?

    Pflegewohngeld ist ein Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung betriebsnotwendiger Investitionen von Pflegeeinrichtungen. Es dient einerseits dem Ziel, eine leistungsfähige und ausreichende Versorgungsstruktur zu verwirklichen. Zudem soll es Heimbewohner ganz oder teilweise davon entlasten, den Investitionskostenanteil am Heimentgelt selbst tragen zu müssen. Den Antrag auf Pflegewohngeld stellt in der Regel der Heimträger, weil die Zahlung auch an diesen erfolgt.

  • Erhalte ich auch "normales" Wohngeld?

    Ja, wenn die Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Die Anträge können bei der Wohngeldstelle in Pinneberg (Ort der Einrichtung) gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt. Wir unterstützen Sie gerne.

  • Wer kümmert sich um die Wäsche?

    Hauseigene Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Reinigung Ihrer persönlichen Wäsche bzw. Kleidung ist im Entgelt enthalten. Um diesen Wäscheservice zu gewährleisten, ist es notwendig, alle Kleidungsstücke individuell zu kennzeichnen. Die Kosten für die Kennzeichnungspatches betragen 0,20 € pro Kleidungsstück. Eventuell anfallende Kosten für eine chemische Reinigung (extern) müssen Sie selbst tragen.

  • Welche Versicherungen sind noch notwendig?

    Da Sie nicht über unsere Einrichtung haftpflichtversichert sind, empfehlen wir Ihnen eine private Haftpflichtversicherung.

  • Dürfen Bewohner das Haus verlassen, um spazieren zu gehen oder zu verreisen?

    Alle Bewohner bestimmen weiterhin selbst über ihr Leben, planen ihren Tagesablauf und gestalten ihre sozialen Kontakte. Sie können jederzeit Besuch empfangen und natürlich auch das Haus verlassen.

  • Was ist, wenn ich in ein Krankenhaus muss?

    Sollte ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, stellen wir sicher, dass die dortigen Ärzte alle erforderlichen Informationen erhalten. Während eines Krankenhausaufenthaltes halten wir den Kontakt zu Ihnen.

  • Sind auch Haustiere erlaubt?

    In unserer Einrichtung ist ein Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.